Notar

Als Notar stehe ich Ihnen für sämtliche erforderlichen Beurkundungen und Beglaubigungen zur Verfügung.

Notarsiegel Rolf Winklmair

Notarsiegel Rolf Winklmair

Dies umfasst insbesondere folgende Angelegenheiten:

Grundstücksrecht

Eine notarielle Beurkundung bzw. Beglaubigung ist nicht nur bei der Grundstücksübertragung, sondern v.a. auch bei Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten notwendig.

Familienrecht

Im Familienrecht werden u.a. Eheverträge, Vorsorgevollmachten nebst Patientenverfügung sowie einige Erklärungen im Kindschaftsrecht (Vaterschaftsanerkennung oder Unterhaltsverpflichtungen) notariell beurkundet bzw. beglaubigt.

Erbrecht

Im Erbrecht sind insbesondere Erbverträge und Erbscheinsanträge notariell zu beurkunden. Es besteht aber auch die Möglichkeit ein Testament beurkunden zu lassen, wenn man etwa zu einer eigenständigen und schriftlichen Verfassung eines Testaments nicht mehr imstande ist. Dazu zählt auch die vorweggenommene Erbfolge, z.B. lebzeitige Übertragungsverträge, Regelung der Vermögensnachfolge.

Gesellschaftsrecht

Eine notarielle Beurkundung ist bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, z.B. einer GmbH, erforderlich. Auch etwaige Satzungsänderungen oder die Übertragung von Geschäftsanteilen müssen beispielsweise notariell beurkundet werden.

Registersachen

Beglaubigung von Unterschriften der anmeldenden Personen z.B. zum Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Anmeldung von Satzungsänderungen oder Veränderungen im Vereinsvorstand usw.

Der Notar übt ein öffentliches Amt in den Strukturen eines freien Berufs aus. Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar unabhängiger und unparteiischer Betreuer seiner Klienten. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber ist der Garant dafür, dass der Notar jedem Rechtsuchenden sein Recht gleichermaßen sichert. Dabei obliegt dem Notar insbesondere der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter.